Jedes Jahr verursachen Elektrogeräte Brände in privaten Wohnungen. Auch bei Markenprodukten ist das Risiko nicht auszuschließen, dass diese irgendwann Feuer fangen, wie unlängst der Fall mit dem Smartphone Samsung Galaxy Note 7 zeigte. Lediglich ein regelmäßiger E-Check beruhigt Verbraucher, dass ihre Geräte einwandfrei funktionieren.
In privaten Haushalten befinden sich unzählige elektrische Geräte; jedes Einzelne ist eine potenzielle Zündquelle für einen Brand. Ein kleiner Kontaktfehler oder ein Lichtbogenkurzschluss – schon brennt das Gerät und kann das Haus in Brand setzen. Auch wenn nicht alle Geräte (gleichermaßen) „brandgefährlich“ sind, haben sie alle dasselbe Problem: Nach dem Kauf prüft eigentlich niemand, ob sie noch funktionsfähig sind – bis vor kurzem zumindest. Für diesen Fall gibt es nun den sogenannten E-Check.
Definition & Nutzen: Was ist der E-Check?
15 Prozent aller Brandfälle sind ein Resultat defekter oder unsachgemäß ausgeführter Installationen. Die Schäden, die aus einem Brand entstehen, kosten jedes Jahr viel Geld – Versicherten und Versicherern gleichermaßen. Dabei könnte eine simple Vorsorgemaßnahme wie der E-Check Brände verhindern.
Im Grunde besteht er aus der Prüfung elektrischer Anlagen sowie von Haushaltsgeräten. Ein Fachmann schaut sich die Anlagen und Geräte an und prüft, ob sie ordnungsgemäß funktionieren und die VDE-Bestimmungen einhalten. Erfüllen die Geräte und Anlagen alle Kriterien, wird ihnen eine Prüfplakette verliehen.
Dabei untersuchen Fachmänner unter anderem:
- Elektroinstallationen
- Schutzeinrichtungen
- elektrische Geräte
- elektrobetriebene Geräte
- Produkte wie Computer und Drucker
- Kontroll- und Sicherheitssysteme
Der konkrete Nutzen ist nicht nur eine Vorsorgemaßnahme, die bereits unangenehme Überraschungen und Reparaturkosten ausschließt. Nach der Geräteprüfung kann der Elektromeister auch eine Energieberatung durchführen. Auf diese Weise reduzieren Privatpersonen ihre Stromrechnung und sparen Geld.
Prozedur: Wie Verbraucher den E-Check beantragen
Im Privatbereich kann der E-Check von Eigentümern, Vermietern, Mietern sowie Hausverwaltern beantragt werden. Geschulte Innungsfachbetriebe sind mit den Richtlinien vertraut und führen die Überprüfung getreu den Vorschriften vor Ort aus. Suchen Sie nach einem E-Check-Partner bei uns auf meister.de.
Die Kosten für die Prüfung hängen von der Anzahl der Geräte und dem Umfang der Beratungsleistung ab. Innungsfachbetriebe prüfen nicht nur die Geräte, sie beraten Verbraucher auch im Bereich Komfort und Energiesparen. Verbraucher sollten von einem Elektromeister einen Kostenvoranschlag anfordern.
Helfer in Schadensfällen
Seit dem 1. Oktober 1997 gilt die Prüfpflicht (VDE 0105 Teil 100 Betrieb von elektrischen Anlagen) auch für Gebäude, die privat genutzt werden. Mit dem E-Check können Schadensersatzansprüche abgewiesen werden, da er die Einhaltung technischer Vorschriften nachweist.
Neben Gerichtsfällen hilft er Privatpersonen auch beim Versicherungsabschluss. Immer mehr Versicherungsgesellschaften erkennen den E-Check für Elektroinstallationen an. Haushalte, in denen sich geprüfte Geräte befinden, profitieren von Prämienvorteilen. Es wird davon ausgegangen, dass das Risiko für Brände durch den E-Check geringer ist.
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